Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1.Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentliche Bestandteile eines jeden Auftrages und werden bei einer jeden Bestellung dem Käufer zur Verfügung gestellt. Der Käufer erklärt hiermit ausdrücklich dieselben erhalten zu haben und dieselben anzuerkennen.
2.Lieferbedingungen
Transportschwierigkeiten, technische Störungen im Betrieb oder in den Betrieben der Lieferanten des Verkäufers berechtigen diesen die Lieferzeit zu verlagern bzw. zu verschieben, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche ableiten kann.
Bei Lieferverzögerung, die durch den Käufer oder durch dritte Personen verursacht werden, müssen die von der Firma gelieferten Materialien zur Gänze bezahlt werden und die Zahlungsbedingungen genau wie vereinbart eingehalten werden.
Die Lieferfristen sind falls sie nicht ausdrücklich als wesentliche Termine vereinbart werden freibleibend bzw. nicht bindend.
Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist die Lieferfirma berechtigt den Liefertermin neu zu bemessen.
Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewicht usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten. Bei der definitiven Abrechnung gelten die effektiv gelieferten Mengen auch wenn diese vom Angebot abweichen. Dies insbesondere, da die Mengen (Gewichte) nicht immer mit den Berechnungen übereinstimmen.
Jedenfalls erklärt der Käufer ausdrücklich die effektiv gelieferten Mengen bezahlen zu müssen.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges wird nicht gewährt.
Auch wenn die Ware an den vereinbarten Bestimmungsort verkauft wurde, geht das Transportrisiko zu Lasten des Empfängers, es sei denn, dass das Verschulden grob fahrlässig der Lieferfirma zuzumessen ist. Ab Übernahme des Kaufgegenstandes trägt der Käufer das volle Risiko und die Verantwortung hierfür, weshalb die Verkaufsfirma von jeder weiteren Verantwortung entlastet bleibt.
3.Preis
Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten (Fabrikpreise, Devisenkurs, Frachttarife, Zoll, Importmaßnahmen usw.) zwischen Bestellung und Lieferung werden ausdrücklich vom Käufer übernommen, werden fakturiert und gelten als vereinbart.
4.Zahlungsbedingungen
Wenn vereinbarte Zahlungstermine überschritten werden, ist die Verkäuferfirma sofort berechtigt ein unmittelbar vollstreckbares Mahndekret beim zuständigen Landesgericht zu beantragen.
Alle Verkaufsgegenstände bleiben gemäß Art. 1523 ff. B.G.B bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers Eigentum der Verkaufsfirma. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes, ohne schriftliche Zustimmung der Verkaufsfirma unzulässig, widrigenfalls auch der gestundete, noch offenstehende Kaufpreis sofort fällig wird.
Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gegriffen werden sollte, hat der Käufer hiervon die Lieferfirma sofort mit eingeschriebenen Brief (oder natürlich auch per Pec) zu verständigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung haftet der Käufer für jeden daraus entstandenen Schaden.
Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
5.Reklamationen – Mängelrügen
Reklamationen jeder Art müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich der Verkäuferfirma gegenüber unter genauer Angabe der einzelnen Mängel erfolgen. Berechtigte Beanstandungen etwaiger Mängel werden nach vorheriger Prüfung behoben oder es wird Ersatz nach Wahl der Verkäuferfirma geliefert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.Gerichtsstand – anzuwendendes Recht
Die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag italienisches Recht zur Anwendung kommt und dass der Gerichtsstand das Landesgericht Bozen ist.
7.Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der Rechnungsausstellung.
8.Allgemeines
Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Verkäuferfirma
9.Datenschutz
Ihre Daten werden von der Firma Samatec GmbH mit Sitz in 39026 Prad am Stilfserjoch, Kiefernhainweg 67/B im Sinne des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30.06.03 Nr. 196 (Datenschutzkodex) verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verbreitet.
10.Eintragung Handelskammer
Nummer REA Gesetzlicher Vertreter Gerichtsstand Steuernummer |
BZ- 190757 Gritsch Sascha Schlanders 02601510213 |